Bedingungen für Online-Angebote

- TRI HUB -

Tricept Informationssysteme AG

Hohler Weg 26, 32760 Detmold

- im Folgenden „Tricept AG" genannt -

Rahmenbedingungen

Ansprechpartner

Ansprechpartner für dieses Angebot sind: Mark Vösgen (mark.voesgen@tricept.de) und Marion Reber (marion.reber@tricept.de)

Ort der Leistungserbringung

Die Tätigkeiten werden überwiegend in den Geschäftsräumen der Tricept Informationssysteme AG durchgeführt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gemeinsame Themen werden mit dem Auftraggeber überwiegend mittels „Online-Sessions" z.B. Webex oder Teams-Meeting erarbeitet.

Zeitrahmen der Dienstleistungserbringung

Die Leistungserbringung erfolgt abhängig von der konkreten Beauftragung und der Reihenfolge der Themen durch den Auftraggeber.

Von uns genannte Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermine separat benannt, Plantermine. Teillieferungen und Leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Wir sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch die Einschaltung qualifizierter Dritter ausführen zu lassen. Verzögerungen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen (z. B. Änderungswünsche, mangelhaft oder nicht verwertbar angelieferte Daten) führen dazu, dass sich Leistungstermine um einen entsprechenden Zeitraum verschieben.

Allgemeines, Mehrwertsteuer und Fälligkeit

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung.

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Datenschutzklausel

Wir verpflichten uns, die überlassenen Daten ausschließlich für die in diesem Angebot beschriebenen Aufgaben zu verwenden und nach der Auftragsabwicklung die Daten zurückzugeben oder zu vernichten. Über alle Kenntnisse und Tatsachen, die uns bzw. unseren Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Abwicklung bekannt werden, werden wir Stillschweigen bewahren. Diese Verpflichtung ist zeitlich unbegrenzt und gilt demnach über die Vertragsdauer hinaus. Die besondere Verpflichtung unserer Mitarbeiter nach der DSGVO haben wir bereits vorgenommen.

Nutzungsrecht

Die Tricept Informationssysteme AG räumt dem Auftraggeber hinsichtlich sämtlicher Arbeitsergebnisse, die sie im Laufe dieses Projektes für den Auftraggeber erzielt, das ausschließliche, uneingeschränkte und unwiderrufliche Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten ein.

Die Einräumung urheberrechtlicher oder sonstiger Nutzungsrechte an von uns gelieferten/geleisteten Arbeiten erfolgt nur im Rahmen des jeweils konkreten Vertragszwecks. Die Einräumung darüberhinausgehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des entsprechenden Auftrags noch nicht bezahlt sind, verbleiben vollumfänglich bei der Tricept Informationssysteme AG. Sollten bereits Nutzungsrechte vertragsgemäß auf den Auftraggeber übertragen worden sein, ist der Auftraggeber aber mit den Leistungspflichten in Verzug, fallen sämtliche Rechte nach fruchtloser Nachfristsetzung zur Vertragserfüllung an die Tricept Informationssysteme AG zurück.

Gesonderte Nutzungsrechte bzgl. der Konfigurationen des Produkts TRI HUB

Aufgrund der besonderen Vertragsverhältnisse seitens des Auftragnehmers sollen in Bezug auf die Konfiguration des Produkts TRI HUB folgende ergänzende Nutzungsrechte gelten:

Das exklusive Nutzungsrecht für die im Projekt erstellten bzw. veränderte Konfigurationen und Reports, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber entwickelt und bereitstellt, bleibt beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber erhält jedoch für diese ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Es ist dem Auftraggeber folglich nicht erlaubt, diese Konfigurationen und Reports an Dritte weiterzugeben.

Gerichtsstand und geltendes Recht

Gerichtsstand für sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Detmold. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Angebotsrahmenbedingungen dieses Angebots ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Angebotsrahmenbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Angebotsrahmenbedingungen gilt diejenige als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Angebotsrahmenbedingung am nächsten kommt.